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Aktenvernichtung |
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Wir sorgen für Abhilfe, wenn Ihnen die Aktenberge über den Kopf wachsen. Unmengen von Daten werden in unserer Informationsgesellschaft täglich gesammelt. Hierbei geht es nicht selten um personenbezogene und betriebsinterne Daten. Oft müssen diese bis zum Ablauf von Aufbewahrungsfristen archiviert werden. Doch was passiert dann mit diesen Daten? Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nach dem rechtmäßigen Gebrauch gelöscht bzw. vernichtet werden. Ebenso sollten Sie auch mit betriebsinternen Unterlagen und Datenträgern verfahren. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten. Zum Sammeln von alten Akten stellen wir Ihnen geschlossene Sicherheitsbehälter zur Verfügung. Der Transport zur Vernichtungsanlage erfolgt durch unser nach BDSG verpflichtetes Personal in einem verschlossenen Fahrzeug. Von der Abholung bis zur Vernichtung der Akten nach BDSG (Sicherheitsstufe 4)wird alles protokolliert und Sie erhalten von uns einen schriftlichen Vernichtungsnachweis. Überzeugen Sie sich von unseren hohen Sicherheitsstandards und lassen Sie sich unverbindlich beraten. |
Herr Hübner |
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der Spezialist im Management von Rücknahmesystemen für Industrie und Handel |
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